Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 52; VwGO § 80
Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Erteilung des Kleinen Waffenscheins wegen Unzuverlässigkeit bei Zugehörigkeit zu der sog. "Reichsbürgerbewegung"
- rechtsportal.de
Waffenrecht:; Erfolglose Beschwerde des Antragstellers; Offene Erfolgsaussichten; Widerruf des Kleinen; Waffenscheins; Unzuverlässigkeit; sog. "Reichsbürgerbewegung" (Staatsangehörigkeitsausweis "nach RuStAG Stand 1913"); Auskunft; Gefahrenabwehr; Vereinigung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196
- VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (10)
- VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14
Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.). - VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Das Verwaltungsgericht ist bei Anwendung dieser Vorschrift zutreffend davon ausgegangen, dass solche Personen die für eine waffenrechtliche Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, weil in diesem Fall Tatsachen die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder sie Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris). - VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der Waffenbesitzkarte tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17). - BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Für den Kleinen Waffenschein ist der Auffangwert von 5.000,00 EUR anzusetzen (BayVGH, B. v. 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 - juris, Rn. 14). - VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933
Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Mit beiden Begriffen wird eine Vielzahl von Personen schlagwortartig zusammengefasst, die sich zwar teils gleicher oder ähnlicher Argumentationsmuster bedienen, die aber dessen ungeachtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen teils unterschiedlich auftreten und die verschiedene Grade der "Zugehörigkeit" zu Gruppen der genannten Art aufweisen (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 27; in diesem Sinne auch: BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 18; OVG NRW…, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 30).Dies gilt für den Umgang mit Waffen ebenso wie für die Pflicht zur sicheren Waffenaufbewahrung, die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition, die Pflicht zu gewährleisten, dass andere Personen keinen Zugriff haben können, sowie die strikten Vorgaben zum Schießen mit Waffen im Besonderen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a bis c WaffG, vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).
- VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
Waffenrecht (Reichsbürger)
Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person, anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15 m. w. N. , u. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris).
Diese Zweifel führen wiederum dazu, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auszuschließen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt; enger und keine abschließende Prognose zur Unzuverlässigkeit wagend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, Rn. 27, unter Hinweis darauf, dass mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" keine hinreichend strukturierte und klar organisierte Personengruppe umschrieben werde und es auf die Umstände des Einzelfalls ankomme).
Dass für die Feststellung eines solchen personellen oder ideologischen Anschlusses nicht alle typischen Merkmale zugleich erfüllt sein müssen, folgt daraus, dass es sich bei der Bewegung um eine sehr heterogene Personengruppe handelt, und daher die Frage einer Zugehörigkeit bzw. ideologischen Verbundenheit eine Gesamtwürdigung erfordert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 18).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen
Dies gilt für den Umgang mit Waffen ebenso wie für die Pflicht zur sicheren Waffenaufbewahrung, die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition, die Pflicht zu gewährleisten, dass andere Personen keinen Zugriff haben können, sowie die strikten Vorgaben zum Schießen mit Waffen im Besonderen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG, vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 20 B 1624/17
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, m. w. N., und vom 25. Januar 2018 - 21 CS 17.2310 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom.vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, a. a. O., und vom 25. Januar 2018 - 21 CS 17.2310 -, a. a. O.
vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, a. a. O.
- VG Gießen, 08.05.2018 - 9 L 8875/17
Waffenrecht (Reichsbürger)
Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 - , vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5.Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 -, alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15 m. w. N. , u. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris).
Diese Zweifel führen wiederum dazu, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auszuschließen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 09. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt; enger und keine abschließende Prognose zur Unzuverlässigkeit wagend VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, Rn. 27, unter Hinweis darauf, dass mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" keine hinreichend strukturierte und klar organisierte Personengruppe umschrieben werde und es auf die Umstände des Einzelfalls ankomme).
Dass für die Feststellung eines solchen personellen oder ideologischen Anschlusses nicht alle typischen Merkmale zugleich erfüllt sein müssen, folgt daraus, dass es sich bei der Bewegung um eine sehr heterogene Personengruppe handelt, und daher die Frage einer Zugehörigkeit bzw. ideologischen Verbundenheit eine Gesamtwürdigung erfordert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - 20 B 822/18
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässsigkeit; Anordnungen zur …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, und vom 25. Januar 2018 - 21 CS 17.2310 -, juris.vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, a. a. O., und vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, a. a. O., jeweils m. w. N.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, a. a. O., m. w. N., und vom 25. Januar 2018 - 21 CS 17.2310 -, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, a. a. O.
vgl. Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, a. a. O.
- VG München, 22.05.2018 - M 7 S 18.878
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Denn Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig, weil in diesem Fall Tatsachen die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder sie Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 13).Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 15 m.w.N.).
Gegenüber diesem gewichtigen öffentlichen Interesse hat das rein private Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung der Vollziehung, das er nicht gesondert begründet hat, weniger Gewicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 24).
- VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.133
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit allein aufgrund der Beantragung eines …
Diese Tatsache rechtfertigt jedoch aus Sicht der Kammer für sich betrachtet noch nicht die zwingende Qualifizierung des Klägers als Reichsbürger, vielmehr ist die Frage im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 18), welche ergibt, dass der Kläger nicht der Reichsbürgerbewegung zugehörig ist (dazu (1)).Dementsprechend haben die Verwaltungsgerichte im Hauptsacheverfahren zu klären, inwieweit die Einlassungen der Antragsteller im Einzelnen glaubhaft und geeignet sind, ihn als eine Person erscheinen zu lassen, die nicht die Ideologien der Reichsbürger als für sich verbindlich beansprucht (vgl. zum GanzenBayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964, BeckRS 2018, 3069 Rn. 17 ff.).
Dabei wird nicht verkannt, dass die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Berufung auf das RuStAG ein für Reichsbürger typisches Verhalten darstellt, welches den Verdacht nährt, dass derjenige, der solche Angaben macht, aufgrund der Ideologie der Reichsbürgerbewegung die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und letztlich nicht bereit ist, sich strikt an die Rechtsordnung der Bundesrepublik einschließlich der Regelungen des Waffengesetzes zu halten (so BayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17).
- VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.134
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Reichsbürgereigenschaft
Diese Tatsache rechtfertigt jedoch aus Sicht der Kammer für sich betrachtet noch nicht die zwingende Qualifizierung des Klägers als Reichsbürger, vielmehr ist die Frage im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 18), welche ergibt, dass der Kläger nicht der Reichsbürgerbewegung zugehörig ist (dazu (1)).Dementsprechend haben die Verwaltungsgerichte im Hauptsacheverfahren zu klären, inwieweit die Einlassungen der Antragsteller im Einzelnen glaubhaft und geeignet sind, ihn als eine Person erscheinen zu lassen, die nicht die Ideologien der Reichsbürger als für sich verbindlich beansprucht (vgl. zum Ganzen BayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964, BeckRS 2018, 3069 Rn. 17 ff.).
Dabei wird nicht verkannt, dass die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Berufung auf das RuStAG ein für Reichsbürger typisches Verhalten darstellt, welches den Verdacht nährt, dass derjenige, der solche Angaben macht, aufgrund der Ideologie der Reichsbürgerbewegung die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und letztlich nicht bereit ist, sich strikt an die Rechtsordnung der Bundesrepublik einschließlich der Regelungen des Waffengesetzes zu halten (so BayVGH, B. v. 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17).
- VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von "Reichsbürgern"
- VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2544
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Nähe zur Reichsbürgerbewegung
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - …
- VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
Klagen von Waffenbesitzern unter "Reichsbürgerverdacht"
- VG Gera, 04.12.2018 - 4 E 2064/18
Waffenbesitzberechtigter; Unzuverlässigkeit; Sympathie für …
- VGH Hessen, 20.06.2018 - 4 B 1090/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 B 922/18
Widerruf der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung einer Person …
- VG Gera, 16.02.2021 - 4 K 962/20
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Reichsbürgers
- VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.4451
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit von der sog. "Reichsbürgerbewegung" …
- VG Ansbach, 12.02.2021 - AN 16 K 17.02004
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- VG Ansbach, 04.12.2020 - AN 16 K 19.00689
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen reichbürgertypischen Verhaltens
- VG Ansbach, 29.04.2021 - AN 16 K 18.00198
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers
- VGH Bayern, 14.01.2019 - 21 CS 18.701
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596
Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung …
- VG Cottbus, 09.11.2021 - 3 L 343/21
Waffenverbot für Reichsbürger
- VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.969
Erfolgreiche Klage gegen Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins und …
- VG Berlin, 26.02.2024 - 31 K 18.22
- VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …
- VGH Bayern, 04.10.2018 - 21 CS 18.264
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"
- VG Düsseldorf, 15.06.2023 - 22 K 2378/21
- VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1354
Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund Nähe zur "Reichsbürgerbewegung"
- VG Schwerin, 29.03.2022 - 3 B 305/22
Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen waffenrechtliche Verfügung im Zusammenhang …
- VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.1796
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 21 CS 18.502
Widerruf der Waffenbesitzkarte
- VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis
- VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.2106
Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. "Reichsbürgers"
- VG München, 01.07.2020 - M 7 K 17.4275
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
- VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.1288
Widerruf der Erteilung eines Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur …
- VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1385
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Personen, die der "Reichtsbürgerbewegung" …
- VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein; …
- VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2530
Widerruf der Waffenbesitzkarte einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörigen …
- VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
- VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im …
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 1 K 18.234
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.527
Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung des …
- VG Schleswig, 21.05.2019 - 7 A 733/17
- VG München, 13.03.2019 - M 7 K 17.1330
Reichsbürgerbewegung - Widerruf des kleinen Waffenscheins
- VG München, 31.01.2022 - M 7 K 19.5989
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Selbstverwalter der sogenannten …
- VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 20.1616
Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Verdacht auf Anhängerschaft zur …
- VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
- VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe
- VGH Bayern, 11.07.2022 - 24 CS 22.531
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VG München, 31.03.2021 - M 7 K 19.5989
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des …
- VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.719
Ablehnung der Erteilung eines Jagdscheins, Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, …
- VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.6121
Widerruf der Waffenbesitzkarte bei einem "Reichsbürger"
- VG München, 01.08.2019 - M 7 K 17.5043
Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers
- VG München, 13.03.2019 - M 7 K 17.1201
Widerruf der Waffenbesitzkarten
- VG München, 02.10.2019 - M 7 K 18.2986
Zur sprengstoffrechtlichen Unzuverlässigkeit sog. "Reichsbürger"
- VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2777
Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers
- VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1587
Waffenrechtliche und jagdrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit
- VG Bayreuth, 21.08.2023 - B 10 K 21.409
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Berufshaftpflichtversicherung